Liebe Eltern,
- Sie wohnen in Lauchringen und Ihr Kind ist bereits drei Jahre alt oder älter? Sie haben bisher noch keinen Kita- Platz für Ihre Tochter oder Ihren Sohn? Dann melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen die Anmeldunterlagen zukommen lassen können.
- Wenn Sie wohnhaft in Lauchringen sind und ein Kind haben, welches erst nach dem 01. September 2026 sein drittes Lebensjahr erreicht, brauchen Sie es noch nicht anmelden.Wir führen keine Warteliste, daher bringt es nichts, wenn Sie Ihr Kind schon früher anmelden. Bisher konnten wir immer allen Kindern aus Lauchringen einen Platz anbieten.
- Im April 2026 senden wir automatisch an alle Eltern aus Unterlauchringen, deren Kinder zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.08.2027 drei Jahre alt werden, die Anmeldeunterlagen per Post zu. Sollten Sie in Oberlauchringen wohnen, dann melden Sie sich bitte Ende März bei uns per Mail, damit wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zusenden können.
- Wenn Sie nicht in der Gemeinde Lauchringen wohnen, sondern in einer der Nachbargemeinden, können wir Ihnen aufgrund der hohen Auslastung leider keinen Kita-Platz anbieten.
WICHTIG: Damit wir Ihr Kind in unserer Einrichtung aufnehmen können, muss gemäß Masernschutzgesetz ein Nachweis über zwei Masernimpfungen vorliegen. Außerdem muss vor der Aufnahme in den Kindergarten jedes Kind ärztlich untersucht worden sein (§ 4 des Kindergartengesetzes). Als ausreichender Nachweis gelten auch die regulären U-Untersuchungen (U7, U7a oder U8), die im U-Heft eingetragen sein muss. Die ärztliche Untersuchung darf am Eingewöhnungsbeginn nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Wurde innerhalb dieses Zeitraums bereits eine entsprechende U-Untersuchung durchgeführt, ist keine zusätzliche ärztliche Untersuchung nach dem Kindergartengesetz erforderlich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig ärztlich untersucht wurde und die entsprechenden Nachweise bei der Anmeldung vorliegen.

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