Gebühren

In der Gemeinderatsitzung am 16.04.2014 hat der Gemeinderat die Erhebung der Elternbeiträge und deren Höhe per Satzung geregelt. Die Gebührensätze und das Gebührensystem orientieren sich dabei an der im Jahre 2009 von den Kirchen und Kommunalen Landesverbänden herausgegebenen gemeinsamen Empfehlung, an die sich die Gemeinden bei der Festsetzung der Gebühren halten sollen. Die Elternbeiträge wurden bislang nach dem so genannten badischen Sozialsystem erhoben, mit Erstkind- und Zweitkindgebühren.

Das neue Gebührensystem basiert auf dem bisherigen württembergischen Modell, wonach die Berechung der Elternbeiträge nach der Zahl der in einem Haushalt lebenden unter 18-jährigen Kinder erfolgt. Das Gebührenmodell bevorzugt kinderreiche Familien, die gegenüber Familien mit nur einem oder zwei Kindern über die gesamte Nutzungszeit der Kindertagesstätten eine Entlastung erfahren sollen. In der Gemeinderatsitzung am 25.11.2021 wurde eine Erhöhung der bisherigen Gebühren beschlossen.

Wir haben die neuen Gebührensatzung (gültig ab 01.03.2023) hier zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt.

Uebersicht-Gebuehrensaetze-ab-01.03.2023